Information zur Hundesteuer und Anmeldepflicht für Hunde in Münsterhausen

Wappen von Münsterhausen (Querformat)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß der geltenden Hundesteuersatzung des Marktes Münsterhausen alle Hunde, die älter als vier Monate sind, bei der Gemeinde angemeldet werden müssen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Hund neu angeschafft wurde oder bereits länger im Haushalt lebt.

 

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats erfolgen. Bitte geben Sie dabei Herkunft, Alter und Rasse des Hundes an. Falls eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in Frage kommt (z.?B. bei Rettungs-, Blinden- oder Tierheimhunden), legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei.

 

Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2025:

  • für den ersten Hund: 75,00 Euro pro Jahr,
  • für jeden weiteren Hund: 100,00 Euro pro Jahr

 

Die vollständige Hundesteuersatzung sowie die aktuelle Änderung finden Sie auf unserer Website unter: ???? https://www.muensterhausen.de/ortsrecht-satzungen-muensterhausen

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Mit Ihrer Anmeldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Ordnung und Transparenz in unserer Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Markt Münsterhausen

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