Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für den Markt Münsterhausen

KWP_Münsterhausen-Abschlussbericht

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Marktes Münsterhausen,

 

die Zukunft unserer Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Gemeinde. Um diesen Weg aktiv zu gestalten, hat der Markt Münsterhausen eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erarbeitet. In seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juli 2025 hat der Marktgemeinderat den Entwurf dieses Wärmeplans zur Kenntnis genommen und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv in diesen wichtigen Prozess einzubringen!

 

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die KWP ist ein strategischer Fahrplan, der aufzeigt, wie wir in Münsterhausen bis zum Jahr 2045 schrittweise eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können. Der Plan analysiert den aktuellen Wärmebedarf, identifiziert Potenziale für erneuerbare Energien (wie z. B. Geothermie, Solarthermie oder Biomasse) und zeigt auf, welche Versorgungsoptionen – von dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen bis hin zu möglichen Wärmenetzen – für welche Gebiete in unserer Gemeinde sinnvoll sind.

Wichtig zu wissen: Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept und keine rechtlich bindende Festsetzung. Er schafft keine unmittelbaren Verpflichtungen für einzelne Haushalte, sondern dient der Gemeinde, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als Orientierungshilfe für zukünftige Investitionsentscheidungen.

Öffentliche Auslegung und Möglichkeit zur Stellungnahme

Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wird der Entwurf des Wärmeplans mit allen zugehörigen Unterlagen öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Ihre Anregungen, Bedenken oder Vorschläge einzubringen.

 

Zeitraum der Auslegung: Von 29.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025

 

Wo können Sie die Unterlagen einsehen?

  1. Online: Der vollständige Entwurf des Wärmeplans steht Ihnen hier zum Download (siehe unten) zur Verfügung:
  2. Persönlich: Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltung des Marktes Münsterhausen, Bauamt, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, eingesehen werden.

Wie können Sie eine Stellungnahme abgeben?

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder elektronisch per E-Mail an bgm@muensterhausen.de eingereicht werden.

 

Erwin Haider,

Bürgermeister Markt Münsterhausen

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