Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt der Hauptpflegeperson eines pflegebedürftigen Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung. Wer bekommt Masken: Die Hauptpflegeperson des pflegebedürftigen Angehörigen.Der Pflegebedürftige muss seinen Wohnsitz im Gebiet der Verw
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