FNP - Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ im Ortsteil Münsterhausen;
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf

Der Marktgemeinderat des Marktes Münsterhausen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ beschlossen.

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro glogger architekten partnerschaft mbb, Balzhausen, beauftragt.

 

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Münsterhausen mit Anbindung, an die Edelstetter Straße. Direkt an das Plangebiet schließt sich im Osten ein Gewerbe- und Mischgebiet an. Im Süden, Westen und Norden befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Westlich des Plangebiets verläuft die Ortsumfahrung der Staatsstraße St 2025 und südlich des Plangebiets die Ortsstraße Edelstetter Straße, die beide in den anliegenden Kreisverkehr münden. Das nächstgelegene Allgemeine Wohngebiet im Osten hat einen Abstand von ca. 160 m.

 

Zweckbestimmung

Sondergebiet Einzelhandel (SO)

Sondergebiet Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

 

Zulässig sind:

  • Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe als Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m².
  • Bäcker- und Metzgerbereich mit einer maximalen Verkaufsfläche von 250 m² zuzgl. Außenbereich)
  • Getränke Fachmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m²

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans

Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Münsterhausen):

 

Fl. Nr. 3210;                                     Plangrundstück

Fl. Nr. 2839/4; teilweise                   Feldweg

Fl. Nr. 3216; teilweise                      Geh- und Radweg

Fl. Nr. 3217; teilweise                      Edelstetter Straße

FNP - Sondergebiet Einzelhandel 2 - Bild

Bei den vor angegebenen Flurnummern handelt es sich um die nach der Flurneuordnung zugewiesenen Flurnummern, die derzeit in der amtlichen Flurkarte noch nicht dargestellt sind

 

Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich nach der derzeit wie in der amtlichen Flurkarte enthalten folgende Grundstücke (Gemarkung Münsterhausen):

 

Fl. Nr. 2807; teilweise                                  Plangrundstück

Fl. Nr. 2822/2; teilweise                               Feldweg

Fl. Nr. 2703 und 2703/3; teilweise              Edelstetter Straße

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" Markt Münsterhausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung durchgeführt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 03.02.2025, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 26.02.2025 bis 28.03.2025

 

in das Internet eingestellt und unter www.muensterhausen.de/bauleitplanung-muensterhausen-1 einsehbar.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht während der o.g. Zeit bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung.vgem@thannhausen.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" Markt Münsterhausen.

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Grünordnerische Aussagen zur Änderung des Flächennutzungsplans
  • Begründung mit Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans
  • eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – zur Entw. Aus dem F-Plan vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.12.2024.
    • Stellungnahme Regionalverband Donau-Iller, Ulm, vom 09.12.2024.
    • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 16.12.2024
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer, orts- oder landschaftsgestalterischer Bedeutung
    • naturschutzfachliches Schwerpunktgebiet mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
    • wechselseitigen Beziehungen als auch die Auswirkungen der Immissionen zwischen dem Plangebiet und angrenzenden Gebieten und Anlagen.
    • Aussagen zu dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ 100 und HQ extrem der Mindel.
    • Fahrsiloanlage auf Flurnummer 3209 nördlich des Plangebiets sowie potenzieller Aussiedlungsstandort für einen Rinderstall
    • Durch die Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen können Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen entstehen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., KG Günzburg, vom 18.11.2024.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 16.12.2024
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.
    • Hinweise zum Bodenschutz und Bodenmanagement.
    • Hinweise zum Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Wasserrecht vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 16.12.2024
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.
    • Hinweise zum Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Abt. Immissionsschutz vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Landratsamt Günzburg – Untere Naturschutzbehörde vom 19.12.2024.
    • Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., KG Günzburg, vom 18.11.2024.
  • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    • Aussagen zur Standortwahl
    • Aussagen zur naturschutzfachlichen Bedeutung der Mindelaue

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

  • es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
    • bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

    • Gemeindeentwicklungskonzeptes des Martes Münsterhausen.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter https://www.vg-thannhausen.de/datenschutz-hinweise eingesehen bzw. abgerufen werden.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Thannhausen, 21.02.2025, gez. Erwin Haider, 1. Bürgermeister

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