Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025“ in Balzhausen
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Balzhausen hat in seiner Sitzung vom 12.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025““ aufzustellen.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen, beauftragt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Anger Nord – westlich der Staatsstraße 2025““ mit Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2019 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 20.11.2019 bis 20.12.2019
bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, Zimmer 2.05, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung und können Stellungnahmen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Thannhausen, 11.11.2019
Daniel Mayer, 1. Bürgermeister